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22.03.21

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ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS BEI ANHÄNGERN


TRAILERMADE: Was ist eine  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und wieso könnte sie erlöschen?

Rechtsanwalt S. Hennecke: Eine Allgemeine Betriebserlaubnis ist die Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und Ihrer Ausrüstungsteile. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Betriebserlaubnis sind in §§ 19 und 20 StVZO geregelt und bestätigen im Prinzip, dass das Fahrzeug bzw. Fahrzeugteil den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Für Serienfahrzeuge und Serienteile erfolgt die Erteilung der Betriebserlaubnis in Deutschland vom Kraftfahrtbundesamt (KBA). Für Bremsen und Bremsenteile gibt es z.B. weitere gesetzliche Anforderungen in § 41 StVZO und den ECE-Normen R-90 und R-13.

TM: Kann eine einmal erteilte ABE auch wieder erlöschen?

SH: Natürlich kann eine erteilte Betriebserlaubnis erlöschen. § 19 Abs. 2 StVZO nennt z.B. wenn:

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Grundsätzlich kann die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn man z.B. nicht zugelassene Ersatzteile verwendet oder aus einem PKW einen LKW macht.

TM: Was ist mit der Allgemeinen Betriebserlaubnis geregelt?

SH: Am 20. März 1958 wurde im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa ein Übereinkommen getroffen, das 1995 aktualisiert wurde und auf internationaler Ebene die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge harmonisiert.

Das Übereinkommen ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen sowie die gegenseitige Anerkennung der auf dieser Grundlage erteilten Genehmigung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über einhundertdreißig UN/ECE-Regelungen verabschiedet, von denen die meisten durch die 51 Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert wurden. Die Regelungen erfassen die meisten Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Belang sind und werden dem technischen Fortschritt entsprechend stetig aktualisiert. Daher sind vornehmlich die ECE-Normen zu beachten. Bei Bremsen und Bremsenteilen geht es konkret um die ECE R-13 und ECE R-90.

TM: Kann auch der Austausch eines Teils in der Radbremse von PKW-Anhängern zum Erlöschen der ABE führen? Wann ist dies der Fall?

SH: Theoretisch ist das möglich. Wenn man allerdings auf Qualitätsware achtet, ist es unwahrscheinlich, dass ein Ersatzteil, welches auf dem deutschen Markt mit entsprechender ECE-Kennzeichnung angeboten wird, sich als Plagiat herausstellt. Bei Bezug über das Internet, insbesondere über Auktionsplattformen lohnt es sich aber zweimal hinzuschauen, insbesondere wenn der Preis zu günstig erscheint. Der Vertrieb solcher Fälschungen ist strafbar und wird auch von Zoll und Markeninhabern streng überwacht.

TM: Welche Voraussetzungen muss ein Ersatzteil erfüllen um eine entsprechende Typgenehmigung zu erlangen? Und ist dieses Ersatzteil dann unbeschränkt einbauberechtigt?

SH: Das kann man nicht pauschal beantworten, da die technischen Anforderungen sehr vielschichtig sind. Verfügt ein Ersatzteil über eine gültige Typgenehmigung, ist es grundsätzlich einbauberechtigt.


Für Bremsbeläge gilt z.B. die ECE R-90-Norm und legt unter anderem folgende Eigenschaften fest:

  • Gleicher Reibwert wie Original-Beläge des Fahrzeugherstellers, wobei Abweichungen bis +/-15 % erlaubt sind
  • Mechanische Belastbarkeit, Druck- und Scherfestigkeit
  • Prüfung auf Geschwindigkeits-Sensibilität
  • Garantierte Asbestfreiheit
  • Die Verpackung der Beläge muss verklebt oder versiegelt sein, um vorheriges Öffnen klar erkennbar zu machen
  • Eine Prüfnummer, mit dem Buchstaben E beginnend, muss am Ersatzteil dauerhaft identifizierbar vorhanden sein


Ab November 2016 soll die ECE R- 90-Norm ausgeweitet werden und auch bei Bremstrommeln und -scheiben den technischen Standard festlegen. Hierbei geht es zunächst einmal um die Verkehrssicherheit. Die Bauteile müssen bestimmte Vorgaben hinsichtlich ihrer Funktionalität erfüllen. Dazu werden die Bauteile aufwändigen Tests z.B. auf ihre Riss- und Hochlastfestigkeit bei unabhängigen Sachverständigenorganisationen unterzogen.

TM: Der Verbau welcher Ersatzteile führt zum Verlust der ABE des Anhängers? Wann sind Ersatzteile der Radbremse problemlos zu verbauen?

SH: Bei Betrieb von Geräten/Teilen, die ohne „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Das ECE-Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem ECE-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein (siehe bei 1. und 2.).

TM: Kann man demnach ohne Sorgen qualitativ hochwertige Replikate verbauen?

SH: Hochwertige Markenersatzteile kann man leicht an der entsprechenden Prüfnummer erkennen, die mit dem Buchstaben E beginnt. Die Kennzeichnung E1 bedeutet z.B., dass es sich um ein Ersatzteil mit Zulassung in Deutschland handelt. Die Nummer 1 ist der Ländercode für Deutschland, Nummer 2 steht z.B. für Frankreich. Ist ein Produkt dementsprechend gekennzeichnet, darf es grundsätzlich verbaut werden.


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