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22.03.21

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ANHÄNGER-DIEBSTAHL RICHTIG VERSICHERN

Was dem Diebstahl des Anhängers folgt, sind lange Wartezeiten, zahlreiche Formulare und immer öfter auch eine Auseinandersetzung mit der Versicherung. Wie es besser geht, erklärt Rechtsanwalt Markus Rustemeier.


Trailermade: Herr Rustemeier, wann muss eine Versicherung den gestohlenen Anhänger ersetzen und wann nicht?

Rechtsanwalt Rustemeier: Zunächst gilt natürlich immer, was im jeweiligen Versicherungsvertrag vereinbart ist. Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass eine Versicherung gar nicht oder nur im geringeren Maße zahlen muss, wenn ein Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt. Grob fahrlässig handelt man in diesem Zusammenhang, wenn man den Standard des Diebstahlschutzes durch sein Verhalten deutlich unterschritten hat.

TM: Was ist denn bei einem Pkw-Anhänger der übliche Standard des Diebstahlschutzes?

Rustemeier: Der übliche Standard definiert u.a. wo man seinen Anhänger vor dem Diebstahl abgestellt hat. Im Falle einer Diebstahlmeldung wird man nicht abstreiten können, dass es Orte gibt, die auch für einen Versicherungsnehmer erkennbar verstärkt diebstahlsträchtig sind und an denen der Anhänger besser nicht abgestellt werden sollte. Wenn Sie Ihren Wohnwagen bspw. fünf Tage ungesichert auf einer Autobahnraststätte stehen lassen, könnte man Ihnen grob fahrlässiges Handeln vorwerfen.

TM: Wenn man seinen Anhänger an unbedenklichen Orten abstellt, z. B. in einer Wohnsiedlung, muss dann gesichert werden?

Rustemeier: Man kann davon ausgehen, dass wenn ein Anhänger mit einer werkseitig gelieferten Diebstahlsicherung ausgestattet ist, diese unabhängig vom Ort auch genutzt werden muss. Darüber hinaus gibt es grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung. Ganz anders als bei unseren Kollegen in den Niederlanden, wo eine hochwertige Diebstahlsicherung verpflichtend ist für die Versicherung. Aber: Mit einer zusätzlichen Diebstahlsicherung ist es in Deutschland im Einzelfall möglich, dass der Versicherungsnehmer dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit wirksam entgegentreten kann.

TM: Man ist also rechtlich nicht verpflichtet eine Diebstahlsicherung am Anhänger anzubringen?

Rustemeier: Dies greift nur, sofern mit der Versicherung vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Generell sollte man unabhängig der rechtlichen Bedingungen beachten, dass dem Versicherungsnehmer im Falle eines Diebstahls meist nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird. Diese Summe ist nach Jahren des Gebrauchs viel geringer, als der Preis eines neuen Anhängers. Darüber hinaus vergessen viele Versicherungsnehmer, dass die Schadensregulierung viel Zeit und Nerven in Anspruch nehmen kann, insbesondere wenn der Sachverhalt erst in einem Rechtstreit geklärt werden muss. Dieser kann sehr schnell kompliziert werden und zur erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche ist die Kenntnis der Rechtsprechung und der zivilprozessualen Möglichkeiten unabdingbar. Unabhängig von allen rechtlichen Bedingungen ist also eine entsprechende, hochwertige Sicherung des Anhängers oder Caravans empfehlenswert.


KONTAKT

Rechtsanwalt Markus Rustemeier
Dr. Rademacher & Partner
Königsallee 90
40212 Düsseldorf
www.kfz-diebstahl.de

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